Barrierefreie Webseiten nach BFSG: Ihr Weg zu mehr Reichweite & Nutzerfreundlichkeit
Einführung: Warum digitale Barrierefreiheit heute wichtiger denn je ist
Das Internet ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Teil des Alltags. Doch nicht jeder kann digitale Inhalte problemlos nutzen. Um dies zu ändern, werden **barrierefreie Webseiten** immer wichtiger, nicht zuletzt durch das **Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)**. Dieses Gesetz, die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act – EAA), hat das Ziel, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich zu gestalten – insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Das BFSG ist bereits am 28. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Frist für die Anwendung der Barrierefreiheitsanforderungen auf viele digitale Produkte und Dienstleistungen endet am **28. Juni 2025**. Das bedeutet: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen!
Für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein bietet die Umsetzung barrierefreier Webseiten nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch zahlreiche Vorteile: eine größere Zielgruppe, bessere Auffindbarkeit und ein gestärktes Image.
Wer muss das BFSG beachten?
Das BFSG betrifft eine breite Palette von Akteuren im digitalen Raum. Dazu gehören:
- Hersteller von Produkten mit digitalen Schnittstellen (z.B. Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Geldautomaten).
- Händler und Importeure, die solche Produkte vertreiben.
- Dienstleister, die digitale Services anbieten. Dazu zählen vor allem Webseitenbetreiber, Online-Shops, Buchungsplattformen und Anbieter digitaler Kommunikationsdienste.
- Vereine und Organisationen, die digitale Präsenzen unterhalten, sollten ebenfalls prüfen, ob ihre Angebote betroffen sind.
Wichtiger Hinweis zu Kleinstunternehmen:
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind unter bestimmten Umständen von einigen Verpflichtungen ausgenommen. Es ist jedoch ratsam, eine individuelle Prüfung Ihrer spezifischen Situation vorzunehmen. Offizielle Stellen wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit können hier erste Anlaufpunkte für Informationen sein.
Konkrete Anforderungen an barrierefreie Webseiten: Die drei Säulen
Barrierefreie Webseiten orientieren sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der europäischen Norm EN 301 549. Ziel ist es, digitale Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten. Das bedeutet, sie müssen von verschiedenen Endgeräten, Browsern und assistiven Systemen (wie Screenreadern) genutzt werden können.
Dabei stützen wir uns auf drei zentrale Säulen der digitalen Barrierefreiheit:
1. Design:
- Gute Kontraste: Texte und Elemente müssen sich klar vom Hintergrund abheben.
- Flexible Schriftgrößen: Nutzer sollten die Schriftgröße an ihre Bedürfnisse anpassen können.
- Intuitive Gestaltung: Klare Strukturen, ausreichend Abstände und eine konsistente Navigation erleichtern die Orientierung.
- Keine ausschließliche Farbcodierung: Informationen sollten nicht nur über Farben vermittelt werden (z.B. rot für Fehler, grün für Erfolg), da Farbenblindheit das Verständnis beeinträchtigen kann.
2. Technik:
- Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare) müssen ausschließlich per Tastatur bedienbar sein.
- Screenreader-Kompatibilität: Inhalte und Strukturen müssen für Screenreader lesbar sein, d.h. mit semantisch korrekten HTML-Elementen aufgebaut sein.
- Alternativtexte für Bilder: Alle informativen Bilder benötigen prägnante Alternativtexte, die von Screenreadern vorgelesen werden.
- Barrierefreie Multimedia-Inhalte: Videos benötigen Untertitel, Audiodeskriptionen oder Transkripte; Audioinhalte sollten Transkripte oder Textalternativen bieten.
3. Inhalt:
- Verständliche Sprache: Einfache, klare und präzise Formulierungen sind für alle Nutzer von Vorteil.
- Logische Strukturierung: Überschriften, Listen und Absätze helfen, den Inhalt zu gliedern und die Lesbarkeit zu verbessern.
- Aussagekräftige Linktexte: „Hier klicken“ ist tabu – Linktexte sollten den Inhalt des Ziels klar beschreiben.
Warum sich Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen lohnt
Über die gesetzliche Pflicht hinaus bringt die Umsetzung barrierefreier Webseiten handfeste Vorteile mit sich:
- Größere Zielgruppen: Sie erreichen nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen, sondern auch ältere Nutzer, Personen mit temporären Einschränkungen (z.B. ein gebrochener Arm) oder Nutzer, die Ihre Seite unter schwierigen Bedingungen (z.B. starke Sonneneinstrahlung auf dem Smartphone) besuchen.
- Bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen (SEO): Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit sind deckungsgleich mit bewährten SEO-Praktiken (z.B. gute semantische Struktur, aussagekräftige Alternativtexte, schnelle Ladezeiten).
- Verbessertes Image und Vertrauen: Ein barrierefreies Webangebot signalisiert soziale Verantwortung und stärkt die Marke Ihres Unternehmens als modern und inklusiv.
- Höhere Nutzerfreundlichkeit & Conversion-Rate: Eine übersichtliche, leicht bedienbare Webseite führt zu einer besseren User Experience. Zufriedene Nutzer bleiben länger, finden schneller, was sie suchen, und sind eher bereit, eine gewünschte Aktion durchzuführen (z.B. Kontakt aufnehmen, Kauf abschließen).
Selbsttest: Erste Schritte zur Barrierefreiheit Ihrer Webseite
Es gibt verschiedene Tools und Kriterien, die Ihnen helfen, einen ersten Überblick über die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu gewinnen. Beachten Sie, dass diese Tools eine erste Einschätzung liefern, aber keine tiefgehende Analyse oder rechtliche Konformität ersetzen.
- Online-Checker: Nutzen Sie kostenlose Online-Tools, die Ihre Webseite auf grundlegende Barrierefreiheitsaspekte prüfen. Suchen Sie nach „Barrierefreiheit Website Test“ oder „WCAG Checker“.
- Tastaturtest: Versuchen Sie, Ihre gesamte Webseite nur mit der Tastatur zu bedienen (Tab-Taste zum Navigieren, Enter zum Auswählen). Können Sie alle Inhalte erreichen und alle Funktionen nutzen?
- Kontrastprüfer: Verwenden Sie Online-Tools, um die Farbkontraste Ihrer Texte und Elemente zu überprüfen.
- Bild-Alternativtexte: Prüfen Sie, ob alle informativen Bilder auf Ihrer Webseite aussagekräftige Alternativtexte haben.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir zusätzlich eine strukturierte Übersicht mit den wichtigsten Maßnahmen, Tools und rechtlichen Grundlagen zusammengestellt:
Konkrete Maßnahmen für Ihre barrierefreie Website
Diese Checkliste basiert auf den WCAG 2.1 (Level AA) und zeigt, was Sie konkret umsetzen können:
1. Wahrnehmbarkeit
- Alternativtexte für relevante Bilder (alt-Attribute)
- Untertitel oder Transkripte für Videos
- Hohe Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
2. Bedienbarkeit
- Navigation und Steuerung mit der Tastatur
- Fokus-Markierung bei Elementen sichtbar
- Keine automatisch ablaufenden Inhalte ohne Steuerungsmöglichkeit
3. Verständlichkeit
- Einfache Sprache und klare Struktur
- Einheitliche Navigationselemente auf allen Seiten
- Erwartbare Platzierung von Bedienelementen
4. Robustheit
Was das BFSG konkret verlangt
- Verpflichtende Barrierefreiheit für Online-Shops, Buchungssysteme und digitale Dienstleistungen ab Juni 2025
- Technische Grundlage: EN 301 549 (EU-Norm für digitale Barrierefreiheit)
- Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit und eines Feedback-Mechanismus auf der Website
Zusätzliche Tools zur Prüfung Ihrer Website
- Google Lighthouse: Testet u. a. die Barrierefreiheit in Chrome
- Siteimprove: Bietet tiefgehende Analysen und Handlungsempfehlungen
- axe DevTools: Entwicklertool für gängige Browser
Praxisbeispiel & Fördertipps
Ein Bildungsverein hat seine Website erfolgreich barrierefrei gestaltet: Kontrastreiche Gestaltung, logische Tastaturnavigation und einfache Sprache sorgten für mehr Reichweite und positives Feedback von Nutzergruppen, die zuvor außen vor waren.
Tipp: Förderprogramme zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie unter foerderdatenbank.de oder bei Ihrer regionalen Wirtschaftsförderung.
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Wir beraten Sie persönlich, prüfen Ihre bestehende Website und begleiten Sie bei der Umsetzung – Schritt für Schritt, individuell und verständlich.
Praxisbeispiel: Erfolgreiche BFSG-Optimierung für einen Handwerksbetrieb
Ein regionaler Handwerksbetrieb aus Neuss stand vor der Herausforderung, seine Webseite an die neuen Anforderungen des BFSG anzupassen. Gemeinsam analysierten wir die bestehenden Strukturen, verbesserten die Navigation, optimierten Kontraste und stellten sicher, dass alle interaktiven Elemente barrierefrei nutzbar sind. Nach der Umstellung berichtete der Kunde von einer signifikant verbesserten Nutzerfreundlichkeit und positiven Rückmeldungen von Kunden mit Sehbeeinträchtigungen.
Unsere Lösungen basieren auf den aktuellen Standards der digitalen Barrierefreiheit und helfen Ihnen, sowohl gesetzliche Anforderungen zu erfüllen als auch die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.
Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt
Die Umsetzung der Barrierefreiheit kann Investitionen erfordern. Für Unternehmen und Vereine gibt es unter Umständen Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene. Es empfiehlt sich, gezielt nach aktuellen Programmen zur Förderung für digitale Barrierefreiheit oder staatlichen Zuschüssen zu recherchieren. Sprechen Sie auch mit Ihrer lokalen Wirtschaftsförderung oder den zuständigen Kammern, da diese oft Informationen zu regionalen Förderangeboten bereithalten.
Fazit: Jetzt handeln für eine zukunftsfähige digitale Präsenz
Die Umsetzung der Barrierefreiheit nach dem BFSG ist keine Bürde, sondern eine Chance, Ihre Webseite und Ihr Geschäft langfristig zu stärken. Eine barrierefreie Webseite ist eine Investition in mehr Reichweite, ein besseres Image und eine höhere Nutzerfreundlichkeit.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihre digitale Präsenz zukunftssicher zu gestalten und rechtzeitig auf die gesetzlichen Anforderungen zu reagieren.
Ihr nächster Schritt:
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Über fresch-webdesign
fresch-webdesign unterstützt seit über 10 Jahren Unternehmen und Vereine in der Region Düsseldorf, Neuss und Korschenbroich dabei, professionelle WordPress-Webseiten umzusetzen. Wir beschäftigen uns seit geraumer Zeit intensiv mit der Umsetzung der Vorgaben für BFSG-konforme Webseiten und unterstützen unsere Kunden dabei, ihre digitalen Angebote zugänglicher zu gestalten.
Quellen und weitere Informationen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Suchen Sie nach „WCAG“ für die aktuellen Richtlinien.
Podcast zum Beitrag
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