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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.03.2019

1. Geltungsbereich

Die Sven Frank und Elke Schuster GbR, Engbrück 8, 41352 Korschenbroich (nachfolgend „fresch-webdesign" genannt) bietet Unternehmern Leistungen im Bereich Webseiten-Erstellung und Wartung, Hosting sowie Suchmaschinenmarketing (SEM) an. Die entsprechenden Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher. Die entsprechenden Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und fresch-webdesign werden durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

Entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden – insbesondere AGB des Kunden – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn fresch-webdesign einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

2. Begriffsbestimmungen

(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Auch Vereine i.S.d. §§ 21 ff. bzw. 55 ff. BGB fallen unter den Begriff des Unternehmers im Sinne dieser AGB.

(3) Kaufmann im Sinne dieser AGB ist entweder derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB) oder derjenige, der die Firma seines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lässt (§ 2 HGB).

3. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Verträgen über die Erstellung einer Webseite und Verträgen über SEO-Dienstleistungen

(1) Der Kunde hat fresch-webdesign alle zur Entwicklung und Erstellung der Webseite erforderlichen Inhalte und Informationen rechtzeitig digital in gängigen Dateiformaten zur Verfügung zu stellen.

(2) Im Rahmen eines Vertrages über SEO-Dienstleistungen hat der Kunde fresch-webdesign bei der Auswahl der Keywords bestmöglich zu unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Webseite und mögliche Suchbegriffe zu liefern. Für die Auswahl der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von fresch-webdesign vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde von fresch-webdesign vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, selbst für eine ausreichende Datensicherung vor Durchführung der Leistungen durch fresch-webdesign zu sorgen. Ist eine solche nicht gelungen, hat der Kunde fresch-webdesign vor Beginn der Arbeiten daraufhin zu weisen. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf fresch-webdesign davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen sie in Berührung kommen kann, gesichert sind.

(4) Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise diese Mitwirkungsleistungen vom Kunden zu erbringen sind. Der Umfang richtet sich insbesondere nach der Art der von fresch-webdesign zu erbringenden Leistungen. In der Regel sind die Mitwirkungsleistungen des Kunden seitens fresch-webdesign mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Arbeitstagen vor deren Bewirkung anzufordern, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

(5) Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug, ruht für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtung von fresch-webdesign, die ohne diese Handlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann. Dadurch verursachter Mehraufwand ist fresch-webdesign zusätzlich zur vereinbarten Vergütung auf der Grundlage der jeweils geltenden Stundensätze vom Kunden zu erstatten. Ein gesetzliches Kündigungsrecht von fresch-webdesign bleibt unberührt.

4. Rechteeinräumung bei Verträgen über die Erstellung einer Website

(1) Die an der Gesamtwebseite und den einzelnen Unterseiten entstehenden Urheberrechte liegen bei fresch-webdesign. Sämtliche Nutzungsrechte, die für den Betrieb und die Aktualisierung der Webseite erforderlich sind, räumt fresch-webdesign ohne zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Kunden ein. Die entsprechenden Rechte sind durch den Kunden ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Kunde die für die Erstellung der Webseite geschuldete Vergütung vollständig bezahlt hat. Fresch-webdesign kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragrafen findet dadurch nicht statt.

(2) Fresch-webdesign ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zweck kann sie unter anderem Vervielfältigungen einzelner Teile der Webseite (zum Beispiel Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Sie muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Kunden Rücksicht nehmen, auf diese an der üblichen Stelle hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von fresch-webdesign abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprünglich Gestaltungsakt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

(3) Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, hat fresch-webdesign Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf der von ihr für den Kunden erstellten Webseite. Dieser Vermerk hat wie folgt zu lauten: „Designed by fresch-webdesign - webdesign mit ♥". Fresch-webdesign darf diesen Vermerk selbst anbringen und der Kunde ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung von fresch-webdesign zu entfernen. Zusätzlich ist fresch-webdesign dazu berechtigt, in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem Vermerk einen Link zu ihrer Unternehmenswebseite zu setzen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Kunde den Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.

5. Abnahme und Zahlung bei Verträgen über die Erstellung einer Website

(1) Nach vertragsgemäßer Fertigstellung der Webseite und Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch fresch-webdesign ist der Kunde innerhalb von 5 Werktagen zur Abnahme in Schrift- oder Textform verpflichtet. Fresch-webdesign wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder Teilleistung schriftlich oder in Textform mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, fresch-webdesign unverzüglich schriftlich oder in Textform Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Abnahmeprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden.

(2) Fresch-webdesign ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und vertragsgemäß erbracht wurde. Einmal abgenommenen Teile der Website können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.

(3) Nach der Gesamtabnahme der fertiggestellten Webseite ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleistete Abschlagszahlungen, dem Kunden in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das folgende Konto von fresch-webdesign einzuzahlen:

Sparkasse Neuss
IBAN DE97 3055 0000 0093 4952 40
BIC WELA DEDN XXX

6. Gewährleistung bei Verträgen über die Erstellung einer Webseite

(1) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

(2) Solange der Kunde die nach diesem Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist fresch-webdesign berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.

(3) Fresch-webdesign haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an der von fresch-webdesign erbrachten Leistung vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

(4) Der Kunde wird fresch-webdesign bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich oder in Textform zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

(5) Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von fresch-webdesign zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen von fresch-webdesign zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

(6) Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von fresch-webdesign. Die Nacherfüllung kann durch telekommunikative Übermittlung von Software erfolgen, es sei denn, die telekommunikative Übermittlung ist dem Kunden, beispielsweise aus Gründen der IT-Sicherheit, nicht zuzumuten.

(7) Setzt der Kunde fresch-webdesign eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so kann er den erfolglosen Ablauf nur dann dazu nutzen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn er fresch-webdesign bei der Fristsetzung mitgeteilt hat, dass er die Leistung von fresch-webdesign nach erfolglosem Ablauf der Frist nicht mehr in Anspruch nehmen will. Hat der Kunde statt der Fristsetzung eine Abmahnung auszusprechen, so hat er auch hier zugleich mit der Abmahnung fresch-webdesign mitzuteilen, dass er die Leistung nach ausbleibendem Erfolg der Abmahnung nicht mehr in Anspruch nehmen will.

(8) Der Kunde kann wegen einer nicht im Mangel einer Kaufsache oder eines Werkes bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn fresch-webdesign diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

7. Gewährleistung bei Verträgen über SEO-Dienstleistungen

(1) Im Rahmen von Verträgen über SEO-Dienstleistungen wird fresch-webdesign lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Fresch-webdesign bemüht sich darum, ihre Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch fresch-webdesign darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen von fresch-webdesign in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.

8. Haftung

(1) Fresch-webdesign haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet fresch-webdesign bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet fresch-webdesign nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet fresch-webdesign insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(4) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamtwebseite beruhen, haftet fresch-webdesign nur, wenn sie durch ihre spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihr eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Business Model inhärent sind, haftet fresch-webdesign nicht. Im Übrigen haftet fresch-webdesign für Rechtsverstöße nur, wenn sie den Rechtsverstoß kannte.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von fresch-webdesign.

(6) Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt fresch-webdesign von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

9. Geheimhaltung

(1) Die Parteien sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu wahren.

(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

10. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

(1) Die Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

(2) Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von fresch-webdesign nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von fresch-webdesign steht.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11. Nennung des Kunden als Referenzauftraggeber / Aufträge anderer Kunden

(1) Fresch-webdesign darf den Kunden auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Fresch-webdesign darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

(2) Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es fresch-webdesign gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt bei Verträgen über SEO-Dienstleistungen auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.

12. Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von fresch-webdesign, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Klagt fresch-webdesign, ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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