Kurz gesagt (Stand: 23. September 2026): Wegen des EU-Gesetzes Digital Markets Act baut Google seine Suchergebnisse in Europa um. Seit dem 18. September 2026 nennt Google auch lokale Unternehmen als Suchkategorie für die neuen Ergebnisbereiche. Bei Suchen nach Restaurants, Friseur- und Kosmetiksalons, anderen Dienstleistern oder Ausflugszielen können deshalb Portale und Betriebe in getrennten Bereichen erscheinen. Anmelden müssen Sie Ihren Betrieb dafür nicht. Wichtig wird, dass Ihre Angaben auf der eigenen Website, im Google Unternehmensprofil und auf den Portalen übereinstimmen.
Warum Google die Suche in Europa umbaut
Auslöser ist ein Gesetz der Europäischen Union: der Digital Markets Act, auf Deutsch „Gesetz über digitale Märkte“, kurz DMA. Es gilt für sehr große Plattformen, die die EU „Gatekeeper“ nennt, also Torwächter. Der Name passt, weil an diesen Plattformen kaum ein Unternehmen vorbeikommt. Google gehört dazu.
Das Gesetz verbietet solchen Plattformen, ihre eigenen Angebote in den Suchergebnissen besser zu stellen als die von Wettbewerbern, zum Beispiel von Vergleichs- oder Buchungsportalen. Genau das hat die EU-Kommission bei der Google-Suche festgestellt. Am 23. Juli 2026 verhängte sie dafür eine Geldbuße von 460 Millionen Euro und gab Google 60 Tage Zeit, die Suche anzupassen (Pressemitteilung der EU-Kommission).
Im Zuge dieser Umsetzung hat Google am 8. September 2026 neue Ergebnisbereiche für Hotels, Flüge, Fernzüge, Fernbusse und Produkte eingeführt. Am 18. September 2026 hat Google seine Dokumentation ergänzt und nennt seitdem auch lokale Unternehmen.
Die zwei neuen Bereiche einfach erklärt
Google nennt die beiden Bereiche auf Englisch „Aggregator Unit“ und „Supplier Unit“, in der deutschen Dokumentation „Aggregator-Bereich“ und „Anbieterbereich“. Diese deutschen Namen verwenden wir auch in diesem Beitrag.
Der Aggregator-Bereich (Aggregator Unit)
„Aggregator“ bedeutet Sammler. Gemeint sind Internetseiten, die Angebote vieler Betriebe an einer Stelle bündeln. Google spricht von „vertikalen Suchdiensten“, also Suchseiten, die sich auf ein bestimmtes Thema spezialisiert haben. Als Beispiele nennt Google Verzeichnisse, Vergleichsdienste, Metasuchmaschinen und Online-Reiseportale.
- Hier erscheinen nur Dienste, die Google zugelassen hat. Sie bekunden dafür über ein Formular ihr Interesse.
- Für lokale Suchen muss jeder Dienst Google einen Datenfeed schicken. Das ist eine regelmäßig aktualisierte Datei mit Angaben zu den Betrieben, zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer, Kategorie, Fotos und Bewertungen. Google nutzt diese Daten laut eigener Aussage nur für den Bereich dieses Dienstes.
- Es erscheint immer nur ein Aggregator-Bereich. Aufgeklappt ist der am besten eingestufte Dienst, die übrigen stehen zur Auswahl darunter.
- Wer in diesem Bereich klickt, landet laut Google direkt auf der Website des jeweiligen Dienstes, nicht auf Ihrer.
Der Anbieterbereich (Supplier Unit)
„Supplier“ bedeutet Anbieter. In diesem Bereich zeigt Google die Betriebe selbst: das Restaurant, den Salon, den Handwerksbetrieb. Als Beispiele nennt Google ausdrücklich Geschäfte vor Ort und Dienstleister wie Installateure.
- Der Anbieterbereich erscheint nur dann, wenn auch ein Aggregator-Bereich erscheint.
- Google verlangt, dass die Website des Betriebs Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum bedient. Bei einer gewöhnlichen, öffentlich erreichbaren Website eines Betriebs am Niederrhein ist das in der Praxis erfüllt.
- Zusätzliche Daten müssen Sie Google nicht schicken. Google kann die Inhalte nutzen, die es beim Durchsuchen Ihrer Website findet. Laut Google können Datenfeeds die Darstellung zusätzlich ergänzen.
- Einen festen Platz gibt es nicht. Google entscheidet, ob die Bereiche bei einer Suche erscheinen und welche Betriebe dort zu sehen sind.
Die Bereiche im Vergleich
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was Google offiziell zu den beiden Bereichen schreibt.
| Aggregator-Bereich | Anbieterbereich | |
|---|---|---|
| Wer erscheint? | Zugelassene Dienste wie Verzeichnisse, Vergleichs- und Buchungsportale | Die Betriebe selbst |
| Was ist Voraussetzung? | Zulassung durch Google und ein Datenfeed | Eine Website, die Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum bedient |
| Woher kommen die Daten? | Aus dem Datenfeed des jeweiligen Dienstes | Aus Ihrer Website, auf Wunsch ergänzt durch einen Datenfeed |
| Wohin führt ein Klick? | Zur Website des jeweiligen Dienstes | Für lokale Suchen hat Google das noch nicht im Detail beschrieben |
| Was können Sie tun? | Ihre Einträge auf den Portalen prüfen und korrigieren | Ihre Website mit klaren Angaben zu Ort, Leistungen und Öffnungszeiten ausstatten |
Was wir am 22. September 2026 selbst gesehen haben
Die Google-Dokumentation beschreibt die Bereiche, zeigt aber nicht, wie sie in der deutschen Suche aussehen. Deshalb haben wir selbst nachgesehen. Das Folgende sind unsere Beobachtungen, keine Angaben von Google.
- Suche „Hotel Düsseldorf“: Unter der Überschrift „Hotels | Düsseldorf“ war Holiday Check aufgeklappt, mit Karte, Preisen und Hotels. Darunter standen zugeklappt Booking.com, Google und Check24 zur Auswahl, jeweils mit Logo, Webadresse und Pfeil. Google stand also in derselben Liste wie die Portale.
- Suche „Friseur Düsseldorf“: Hier sahen wir einen gleich aufgebauten Block mit Google-Logo, der Adresse www.google.com, einem Pfeil zum Zuklappen und dem Knopf „Mehr auf Google ansehen“. Darin standen Karte und Friseure mit Sternen, Adresse und Öffnungszeiten, also Angaben, wie man sie aus den Google-Unternehmensprofilen kennt.

Unsere Einordnung: Bisher erschienen solche Einträge im sogenannten Local Pack, einem Block mit Karte und Betrieben ohne Absenderangabe. In unseren Stichproben trugen sie einen Rahmen wie die Portale. Google schreibt dazu nur, dass der Aggregator-Bereich bei lokalen Suchen „bestehende Elemente“ ersetzt, und benennt diese nicht. Ob und wie die Unternehmensprofile technisch in die neue Darstellung eingebunden sind, erklärt Google öffentlich nicht. Wenn es so ist, wie es aussieht, hätte das eine wichtige Folge: Steht ein Portal an erster Stelle, sehen Suchende Ihre Profildaten erst nach einem weiteren Klick.
Die Dokumentation bezieht sich auf die Suchergebnisseite. Eine Umstellung von Google Maps beschreibt sie nicht.
Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): die 27 EU-Länder plus Norwegen, Island und Liechtenstein. Nur dort gelten die neuen Bereiche.
- Aggregator: eine Seite, die viele Betriebe auflistet, zum Beispiel ein Branchenverzeichnis, ein Bewertungs- oder ein Buchungsportal.
- Datenfeed: eine Datei, über die ein Dienst seine Einträge automatisch an Google übergibt.
- Local Pack: der bisherige Block mit Karte und Einträgen aus den Unternehmensprofilen, der bei Suchen nach Betrieben in der Nähe erscheint.
- Google Unternehmensprofil: Ihr kostenloser Eintrag bei Google, der in der Suche und in Google Maps erscheint. Früher hieß er „Google My Business“.
- Google Search Console: ein kostenloses Werkzeug von Google. Es zeigt, wie oft Ihre Website in der Suche erscheint und wie oft sie angeklickt wird.
Welche Betriebe betroffen sind
Google beschreibt lokale Suchen als Suchen rund ums Essengehen, nach Dienstleistungen wie Kosmetik- und Friseursalons und nach Freizeitangeboten wie Sehenswürdigkeiten (Google Actions Center). Besonders im Blick haben sollten die Änderung daher:
- Restaurants, Cafés, Imbisse und Lieferdienste
- Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios
- Ausflugsziele, Freizeitangebote und Museen
- Handwerks- und Servicebetriebe, weil Google Installateure als Beispiel für den Anbieterbereich nennt
Die Bereiche erscheinen nicht bei jeder Suche. Google hat nicht veröffentlicht, wie oft sie bei lokalen Suchen auftauchen und welche Portale bereits zugelassen sind. Was Sie sehen, kann außerdem von Suchbegriff, Standort und Gerät abhängen.
Was sich für Ihren Betrieb praktisch ändert
Stellen Sie sich eine Suche nach „Friseur Korschenbroich“ oder „Restaurant Mönchengladbach“ vor. Neben den bekannten Einträgen aus den Unternehmensprofilen können dort Portale stehen, die Ihren Betrieb ebenfalls auflisten. Die Angaben dort stammen aus dem Datenfeed des Portals, nicht von Ihnen. Stimmen Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Fotos auf dem Portal nicht, sieht das jeder direkt in Google.
Google hat gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärt, die Änderungen stärkten Vermittlerportale auf Kosten lokaler Betriebe und verschlechterten die Suche für Nutzer (Search Engine Journal). Das ist die Sicht eines Unternehmens, das den Umbau nicht freiwillig macht, keine unabhängige Messung. Erste verlässliche Tendenzen für Ihren Betrieb zeigen erst die eigenen Zahlen über mehrere Wochen.
Fünf Schritte, die Sie jetzt erledigen können
- Selbst nachsehen. Öffnen Sie ein privates Browserfenster, am besten auch auf dem Handy, und suchen Sie nach Ihrer Branche und Ihrem Ort, zum Beispiel „Kosmetikstudio Kaarst“. Notieren Sie, ob ein Bereich mit Anbietern zur Auswahl erscheint, wer aufgeklappt ist und wo Ihr Betrieb steht. Machen Sie einen Screenshot mit Datum.
- Die Portale prüfen, die dort erscheinen. Suchen Sie Ihren Betrieb auf genau diesen Portalen. Beanspruchen Sie den Eintrag, wenn das Portal das anbietet, und korrigieren Sie Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten und Fotos. Änderungen im Unternehmensprofil oder auf Ihrer Website übertragen sich nicht automatisch auf fremde Portale.
- Ihre Website zur verlässlichen Quelle machen. Für den Anbieterbereich kann Google Ihre Website lesen. Name, Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten und Leistungen sollten dort als Text stehen, nicht nur in einem Bild oder einer PDF-Speisekarte. Hilfreich sind eigene Seiten für Ihre wichtigsten Leistungen und überall derselbe Firmenname. Strukturierte Daten helfen Google beim Lesen, garantieren aber keinen Platz.
- Das Google Unternehmensprofil aktuell halten. Es bleibt Ihre Grundlage in Google Maps und liefert die Angaben, die Kunden aus der lokalen Suche kennen. Die Angaben müssen mit Website und Portalen übereinstimmen.
- Zahlen beobachten. Der 18. September 2026 ist der Tag, an dem Google lokale Unternehmen in die Dokumentation aufgenommen hat. Notieren Sie zusätzlich, wann Sie die neuen Bereiche bei Ihren wichtigsten Suchbegriffen zum ersten Mal sehen. Vergleichen Sie ab da Anrufe, Reservierungen, Terminbuchungen, die Werte im Unternehmensprofil und in der Google Search Console mit den Wochen davor.
Unsere Einschätzung: beobachten statt raten
Die Änderung ist eine der wenigen Neuerungen, die ausdrücklich nur Europa betreffen. Für Betriebe am Niederrhein heißt das: Die Konkurrenz in der Google-Suche besteht künftig nicht nur aus dem Salon oder Restaurant nebenan, sondern auch aus den Portalen, auf denen Sie selbst gelistet sind. Wer seine Daten auf der eigenen Website, im Google Unternehmensprofil und in den Branchenverzeichnissen einheitlich pflegt, ist überall richtig dargestellt, egal welcher Bereich gerade aufgeklappt ist.
„Suchen Sie Ihren eigenen Betrieb einmal im Monat so, wie Ihre Kunden es tun: Branche und Ort, auf dem Handy, im privaten Fenster. Was Sie dort sehen, sehen Ihre Kunden auch. Steht auf einem Portal noch die alte Telefonnummer, geht der Anruf ins Leere, und Sie erfahren nie davon. Fünf Minuten im Monat reichen, um das zu verhindern.“
Sven Frank, KI-Manager (IHK) und Mitinhaber von fresch-webdesign
Ob die EU-Kommission die neue Darstellung als ausreichend ansieht, hat sie bis zum 22. September 2026 nicht öffentlich bewertet. Weitere Anpassungen sind deshalb möglich. Wie sich die Google-Suche insgesamt gerade verändert, lesen Sie in unserem Beitrag Google verändert die Suche 2026: So bleiben kleine Unternehmen sichtbar. Mehr zur Pflege von Einträgen finden Sie unter lokale Sichtbarkeit.
Häufige Fragen
Was bedeutet der Digital Markets Act für kleine Unternehmen in Deutschland?
Direkt verpflichtet der Digital Markets Act nur sehr große Plattformen wie Google. Für kleine Betriebe wirkt er indirekt: Google muss Vergleichs- und Verzeichnisportale in der Suche gleichwertiger zeigen. Seit dem 18. September 2026 können die neuen Bereiche auch bei Suchen nach Restaurants, Salons und Dienstleistern erscheinen. Neben Ihrem Betrieb können dann Portale stehen, die Sie ebenfalls auflisten.
Was ist der Unterschied zum bisherigen Local Pack?
Google schreibt nur, dass der Aggregator-Bereich bei lokalen Suchen bestehende Elemente ersetzt, und nennt diese nicht. In unseren Stichproben vom 22. September 2026 erschienen Einträge, wie man sie aus den Unternehmensprofilen kennt, in einem Rahmen mit Google-Logo, Pfeil und Knopf „Mehr auf Google ansehen“, so wie Portale im Aggregator-Bereich. Bisher standen sie ohne solchen Rahmen für sich.
Verschwindet mein Google Unternehmensprofil durch die Änderung?
Dafür gibt es keine Hinweise. In unseren Stichproben waren Angaben aus den Unternehmensprofilen weiter zu sehen, allerdings in einem neuen Rahmen. Wie Google die Profile technisch in die neue Darstellung einbindet, hat Google nicht veröffentlicht. Das Profil bleibt Ihre Grundlage in Google Maps und sollte weiter gepflegt werden.
Muss ich meinen Betrieb für den neuen Anbieterbereich bei Google anmelden?
Nein. Laut Google müssen direkte Anbieter keine zusätzlichen Daten liefern. Google kann die Inhalte Ihrer Website nutzen. Einen Platz garantiert das nicht: Google entscheidet, ob der Bereich erscheint und welche Betriebe dort zu sehen sind.
Kann mein Betrieb im Aggregator-Bereich erscheinen?
Nur indirekt, über zugelassene Dienste wie Verzeichnisse oder Buchungsportale, die Sie in ihrem Datenfeed führen. Als einzelner Betrieb nehmen Sie nicht selbst als Aggregator teil. Für Betriebe ist der Anbieterbereich gedacht.
Woher hat ein Portal meine Daten?
Aus seinem eigenen Bestand, der teils auch von Datenlieferanten oder Partnern stammt. Das Portal schickt Google einen Datenfeed mit Name, Adresse, Telefonnummer, Kategorie, Fotos und Bewertungen. Sind diese Angaben veraltet, erscheinen sie so in Google. Wenden Sie sich zuerst an das Portal oder beanspruchen Sie dort Ihren Eintrag.
Was ist der Unterschied zwischen Aggregator-Bereich und Anbieterbereich?
Der Aggregator-Bereich zeigt die Einträge eines zugelassenen Dienstes, etwa eines Verzeichnisses oder Buchungsportals. Ein Klick führt zu diesem Dienst. Der Anbieterbereich zeigt die Betriebe selbst, also Restaurants, Salons oder Dienstleister. Er erscheint nur, wenn auch ein Aggregator-Bereich angezeigt wird.
Gilt die Änderung auch außerhalb Europas?
Nein. Die neuen Bereiche gibt es nur für Suchende im Europäischen Wirtschaftsraum, also in der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Maßgeblich ist, wo die suchende Person sich befindet.
Woran erkenne ich, ob mein Betrieb betroffen ist?
Am einfachsten durch eine eigene Suche nach Ihrer Branche und Ihrem Ort in einem privaten Browserfenster. Stehen über den Einträgen mehrere Anbieter mit Logo und Pfeil zur Auswahl, sehen Sie sehr wahrscheinlich den neuen Aggregator-Bereich. Zusätzlich lohnt ein Blick in die Google Search Console und in die Statistik Ihres Unternehmensprofils.
Quellen
- Google Search Central: Aggregator-Bereich (Stand 18.09.2026)
- Google Search Central: Anbieterbereich (Stand 18.09.2026)
- Google Actions Center: Local Vertical Search Service
- EU-Kommission: Pressemitteilung vom 23.07.2026
- Search Engine Journal, 18.09.2026
- Search Engine Roundtable, 18.09.2026
- Eigene Stichproben in der Google-Suche („Hotel Düsseldorf“, „Friseur Düsseldorf“), 22.09.2026









